Seit dem 1. Juli 2017 regelt das Prostituiertenschutzgesetz, kurz ProstSchG, die Ausübung sexueller Dienstleistungen in Deutschland. Es gilt unabhängig vom Geschlecht und damit auch für Callboys. Der Kern des Gesetzes sind drei Pflichten: Anmeldung, gesundheitliche Beratung und Kondompflicht.
Die gesundheitliche Beratung kommt zuerst. Die Bescheinigung darüber ist Voraussetzung für die Anmeldung und darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als drei Monate sein.
Schritt 1: gesundheitliche Beratung
Die Beratung findet beim Gesundheitsamt statt und ist kostenlos. Sie ist ein Gespräch, keine Untersuchung. Niemand wird zu einem Test verpflichtet. Besprochen werden Verhütung, Schutz vor Infektionen, Schwangerschaft, Suchtrisiken und Hilfsangebote. Eine Sprachmittlung ist möglich.
Fristen der Beratung
- Erste Beratung
- Vor der Anmeldung, Bescheinigung höchstens drei Monate alt
- Ab 21 Jahren
- Wiederholung mindestens einmal jährlich
- Unter 21 Jahren
- Wiederholung mindestens alle sechs Monate
- Kosten
- Keine
- Untersuchungspflicht
- Besteht nicht; welche Themen vertieft werden, bestimmt die beratene Person
Schritt 2: Anmeldung
Angemeldet wird persönlich bei der zuständigen Behörde am Ort der überwiegenden Tätigkeit. Je nach Bundesland ist das die Kommune, das Ordnungsamt oder eine eigens eingerichtete Stelle. Mitzubringen sind Ausweisdokument, zwei Lichtbilder und die Bescheinigung der gesundheitlichen Beratung.
Teil der Anmeldung ist ein Informations- und Beratungsgespräch. Es geht um Rechte gegenüber Betreibern und Kundschaft, um Steuerpflichten, Sozialversicherung und um Anlaufstellen in Notlagen.
| Alter bei Anmeldung | Gültigkeit der Bescheinigung |
|---|---|
| Unter 21 Jahren | Ein Jahr |
| Ab 21 Jahren | Zwei Jahre |
Die Aliasbescheinigung
Wer nicht unter dem bürgerlichen Namen arbeiten möchte, erhält nach § 5 Abs. 6 ProstSchG zusätzlich zur Anmeldebescheinigung eine pseudonymisierte Aliasbescheinigung. Sie trägt den Aliasnamen und das Lichtbild und kann während der Tätigkeit anstelle der Anmeldebescheinigung vorgezeigt werden. Der bürgerliche Name bleibt bei der Behörde.
Kondompflicht und Werbeverbot
§ 32 ProstSchG nimmt beide Seiten in die Pflicht. Im Wortlaut: „Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.“ Die Pflicht liegt also nicht allein beim Dienstleister.
Ergänzend verbietet dasselbe gesetzliche Regelwerk Werbung, die auf die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr ohne Kondom hinweist, auch in verdeckter Form. Formulierungen im Profil, die in diese Richtung deuten, sind unzulässig und ein Grund, weshalb seriöse Portale entsprechende Angaben streichen.
Verstöße gegen Pflichten aus dem ProstSchG sind Ordnungswidrigkeiten. Bei Verstößen gegen die Kondompflicht durch Kundinnen und Kunden reicht der Bußgeldrahmen bis 50.000 Euro.
Änderungen melden
§ 4 Abs. 5 ProstSchG verlangt eine Mitteilung innerhalb von 14 Tagen, wenn sich bestimmte Angaben ändern.
- Name oder Staatsangehörigkeit
- Wohnanschrift
- Die bei der Anmeldung angegebenen Länder und Gemeinden, in denen gearbeitet wird
Praktisch sinnvoll, wenn auch nicht im Gesetz als Anzeigepflicht geregelt, ist eine Meldung bei Verlust der Anmeldebescheinigung und beim Ende der Tätigkeit.
Was das Gesetz nicht verlangt
Eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt ist im ProstSchG für die selbständige Tätigkeit als Prostituierter nicht vorgesehen. Die Erlaubnispflicht nach § 12 ProstSchG trifft Betreiber eines Prostitutionsgewerbes, also etwa Prostitutionsstätten und Vermittlungsagenturen, nicht die einzelne selbständig tätige Person. Steuerlich sieht die Lage anders aus, dazu mehr im Abschnitt Steuern und Finanzamt.
Häufige Fragen
Gilt die Anmeldepflicht auch für reine Begleitung ohne Sex?
Nein. Das Prostituiertenschutzgesetz erfasst sexuelle Dienstleistungen. Reine Begleitung zu Veranstaltungen ohne sexuellen Anteil fällt nicht darunter. In der Praxis ist die Abgrenzung heikel: Sobald sexuelle Handlungen Teil des Angebots sind, greift die Anmeldepflicht.
Steht der echte Name auf der Bescheinigung?
Auf Wunsch stellt die Behörde zusätzlich eine pseudonymisierte Aliasbescheinigung aus. Sie trägt den gewählten Aliasnamen statt des bürgerlichen Namens. Die Behörde kennt beide Namen, nach außen erscheint nur der Alias.
Was kostet die Anmeldung?
Die Gebühren legen die Länder fest und liegen üblicherweise im zweistelligen Bereich. Einige Bundesländer erheben keine Gebühr. Die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt ist kostenlos.
Was passiert ohne Anmeldung?
Die Tätigkeit ohne gültige Anmeldebescheinigung ist eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Betreiber von Prostitutionsstätten dürfen nicht angemeldete Personen nicht tätig werden lassen.
Gilt die Anmeldung bundesweit?
Im Grundsatz ja. Nach § 5 Abs. 3 ProstSchG ist die Anmeldebescheinigung örtlich unbeschränkt gültig, soweit ein Land keine abweichende Regelung zur räumlichen Geltung getroffen hat. Wo eine solche Regelung besteht, ist die Tätigkeit dort zusätzlich anzumelden.