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Steuern und Finanzamt

Welche Steuern anfallen, welche Grenzen gelten, was als Betriebsausgabe zählt und welche Fehler am Anfang am meisten kosten.

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Einkünfte aus dieser Tätigkeit sind steuerpflichtig. Das gilt unabhängig davon, ob bar bezahlt wird, ob ein Alias verwendet wird und ob eine Rechnung ausgestellt wurde. Die Finanzverwaltung behandelt die selbständige Prostitution regelmäßig als Gewerbebetrieb, mit den entsprechenden Folgen für Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuer.

Erste Handlung nach der Anmeldung

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung geht elektronisch an das Finanzamt. Daraus ergeben sich Steuernummer, Vorauszahlungen und die Entscheidung über die Kleinunternehmerregelung.

Die drei Steuerarten

Einkommensteuer

Besteuert wird der Gewinn, also Einnahmen abzüglich Betriebsausgaben. Bis zum Grundfreibetrag fällt keine Einkommensteuer an, darüber steigt der Satz progressiv. Der Gewinn wird üblicherweise über eine Einnahmenüberschussrechnung ermittelt, die der Steuererklärung beiliegt.

Umsatzsteuer

Sexuelle Dienstleistungen unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 Prozent. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, weist keine Umsatzsteuer aus und führt keine ab. Die Grenzen liegen seit 2025 bei 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wird die laufende Grenze überschritten, endet die Regelung sofort, nicht erst im Folgejahr.

Im Jahr des Starts gilt eine Besonderheit: Da kein Vorjahresumsatz vorliegt, ist für dieses erste Jahr die Grenze von 25.000 Euro maßgeblich, nicht die von 100.000 Euro.

Gewerbesteuer

Für natürliche Personen gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro Gewerbeertrag. Darunter fällt keine Gewerbesteuer an. Die tatsächliche Höhe darüber hängt vom Hebesatz der Gemeinde ab.

SteuerartBemessungWichtige Grenze
EinkommensteuerGewinn aus der TätigkeitGrundfreibetrag, jährlich angepasst
UmsatzsteuerVereinnahmte Entgelte25.000 Euro Vorjahr, 100.000 Euro laufendes Jahr
GewerbesteuerGewerbeertragFreibetrag von 24.500 Euro

Was als Betriebsausgabe zählt

  • Abonnement oder Provision für das Portal, auf dem das Profil läuft
  • Fotoshooting und Bildbearbeitung für das Profil
  • Fahrtkosten zu Terminen, Bahn, Flug, Kilometerpauschale bei eigenem Wagen
  • Übernachtungen bei auswärtigen Terminen
  • Kleidung, sofern sie nachweislich beruflich veranlasst ist, was eng ausgelegt wird
  • Kondome und Hygieneartikel
  • Kosten für Tests, soweit beruflich veranlasst
  • Zweithandy und ein separater Mobilfunkvertrag
  • Steuerberatung und Fachliteratur
Belege sammeln, auch bar

Wer bar bezahlt wird, muss die Einnahmen trotzdem festhalten. Ein einfaches Kassenbuch mit Datum, Dauer und Betrag genügt in der Regel. Fehlt jede Aufzeichnung, schätzt das Finanzamt, und Schätzungen fallen selten günstig aus.

Sozialversicherung

Selbständige sind grundsätzlich selbst für ihre Absicherung verantwortlich. Die Krankenversicherung ist Pflicht, üblicherweise als freiwillig gesetzlich Versicherter oder privat versichert. Für die Altersvorsorge besteht bei einer Tätigkeit für mehrere Auftraggeber keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht, was bedeutet, dass ohne eigenes Zutun keine Ansprüche entstehen. Wer dauerhaft im Wesentlichen für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, kann dagegen nach § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI versicherungspflichtig sein.

Typische Fehler beim Start

  1. Einnahmen nicht aufzeichnen

    Der häufigste und der teuerste Fehler. Nachträglich lässt sich nichts rekonstruieren.

  2. Kleinunternehmerregelung falsch einschätzen

    Wer die laufende Grenze überschreitet, wird ab diesem Umsatz umsatzsteuerpflichtig, ohne Übergangsfrist.

  3. Keine Rücklage bilden

    Ein Drittel der Einnahmen beiseitezulegen deckt in den meisten Fällen Steuer und Versicherung.

  4. Reisekosten nicht trennen

    Ohne Aufzeichnung der Fahrten geht ein erheblicher Ausgabenposten verloren.

Häufige Fragen

Ist eine Gewerbeanmeldung nötig?

Steuerlich werden Einkünfte aus dieser Tätigkeit regelmäßig als Einkünfte aus Gewerbebetrieb behandelt. Ob das Gewerbeamt eine Anmeldung verlangt, wird von Kommune zu Kommune unterschiedlich gehandhabt. Beim Finanzamt selbst erfolgt die Anmeldung über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung.

Welche Steuernummer erscheint auf Rechnungen?

Bei Barzahlung ohne Rechnung stellt sich die Frage selten. Wer Rechnungen ausstellt, gibt nach § 14 Abs. 4 UStG den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift an. Statt der vom Finanzamt vergebenen Steuernummer kann die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwendet werden.

Was ist das Düsseldorfer Verfahren?

Ein vereinfachtes Verfahren, bei dem Betreiber von Einrichtungen je tätiger Person einen Tagesbetrag einbehalten und an das Finanzamt abführen. Der Betrag wird auf die Einkommensteuer der betroffenen Person angerechnet. Es betrifft Betriebe, nicht die selbständig arbeitende Person mit eigenem Kundenkontakt.

Wie lange sind Unterlagen aufzubewahren?

Nach § 147 AO gelten seit 2025 gestaffelte Fristen: zehn Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse, acht Jahre für Buchungsbelege und sechs Jahre für sonstige Unterlagen.

Diese Übersicht ersetzt keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen das zuständige Finanzamt und Angehörige der steuerberatenden Berufe.