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Steuerfallen, die Neueinsteiger übersehen

Barzahlung ist kein steuerfreier Raum. Fünf Punkte, an denen es beim Start regelmäßig klemmt, und wie sie sich vermeiden lassen.

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Finanzen   17. Juli 2026

Barzahlung ist kein steuerfreier Raum. Fünf Punkte, an denen es beim Start regelmäßig klemmt, und wie sie sich vermeiden lassen.

Die Tätigkeit ist legal, also ist sie steuerpflichtig. Das klingt selbstverständlich und wird trotzdem regelmäßig anders gehandhabt, vor allem weil bar bezahlt wird und ein Alias verwendet wird. Beides ändert an der Steuerpflicht nichts.

1. Keine Aufzeichnung der Einnahmen

Der häufigste und folgenreichste Fehler. Ohne Aufzeichnungen schätzt das Finanzamt, und Schätzungen fallen selten zugunsten des Betroffenen aus. Ein einfaches Kassenbuch reicht: Datum, Dauer, Betrag. Eine Tabellenkalkulation genügt, ein Heft ebenso.

2. Die Kleinunternehmerregelung falsch eingeschätzt

Seit 2025 liegen die Grenzen bei 25.000 Euro Umsatz im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr. Wichtig ist der Unterschied zwischen beiden: Wird die laufende Grenze überschritten, endet die Regelung sofort ab diesem Umsatz, nicht erst im Folgejahr. Wer das übersieht, schuldet Umsatzsteuer auf Beträge, die längst ausgegeben sind.

3. Keine Rücklage

Steuer und Krankenversicherung kommen zeitversetzt. Ein Drittel jeder Einnahme auf ein separates Konto deckt in den meisten Fällen beides. Wer die Rücklage erst bildet, wenn der Bescheid kommt, hat das Geld nicht mehr.

4. Betriebsausgaben nicht erfasst

Fahrtkosten sind der größte Posten und werden am häufigsten vergessen. Dazu kommen Abonnement, Fotoshooting, Hygieneartikel, Zweithandy und Tests. Ohne Beleg und ohne Aufzeichnung geht der Abzug verloren.

5. Die Krankenversicherung übersehen

Selbständige sind selbst für ihre Absicherung zuständig. Die Krankenversicherung ist Pflicht, die Beiträge richten sich nach dem Einkommen und werden regelmäßig unterschätzt. Bei einer Tätigkeit für mehrere Auftraggeber besteht in der Regel keine gesetzliche Rentenversicherungspflicht, was bedeutet, dass ohne eigenes Zutun keine Ansprüche entstehen.

Der einfachste Weg, es richtig zu machen

  1. Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ans Finanzamt, direkt nach der Anmeldung
  2. Ein separates Konto für die Tätigkeit, auch wenn bar eingenommen wird
  3. Ein Kassenbuch, geführt am Tag des Termins, nicht rückwirkend
  4. Belege in einem Ordner oder als Foto, sortiert nach Monat
  5. Einmal jährlich eine Steuerberatung, die Kosten sind selbst Betriebsausgabe

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuerberatung. Verbindliche Auskünfte erteilen das zuständige Finanzamt und Angehörige der steuerberatenden Berufe.

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